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Ermäßigungen

Ermäßigung der Unterrichtsentgelte

Ermäßigungen der Unterrichtsentgelte müssen jeweils zum Beginn des Schuljahres (spätestens bis 31.12.) vom gesetzlichen Vertreter des Schülers / der Schülerin bei der Schulleitung schriftlich beantragt und begründet werden. Die Gewährung einer Ermäßigung kann von der Leistung des Schülers / der Schülerin abhängig gemacht werden. In Sonderfällen kann die Schulleitung die Entgelte variabel gestalten.

Geschwisterermäßigung

Für mehrere Geschwister, die zum Unterricht angemeldet wurden, sind nur ermäßigte Unterrichtsgebühren zu zahlen. Bei Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind die Ermäßigung in der nächsten Stufe. Die Geschwisterermäßigung wird ohne Antrag gewährt.
Stufe 12. Kind 10 %
Stufe 23. Kind 25 %
Stufe 3ab 4. Kind 50 %

Mehrfachermäßigung

Belegt ein Schüler / eine Schülerin ein zweites bzw. weitere Instrumentalfächer, so ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren für dieses und jedes weitere Fach um 10 %.

Sozialermäßigung

Zur Vermeidung sozialer Härten können Gebührenermäßigungen auf Antrag gewährt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über den Erhalt der Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Sie beim Landratsamt oder Jobcenter beantragen können. Bei Vorliegen dieses Nachweises gewähren wir eine Sozialermäßigung in Höhe von 33% der Unterrichtsgebühren für ein Instrumentalfach oder Gesang á 30 Minuten. Bei Wegfall der Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungspakets entfällt auch die Sozialermäßigung der JMS Dreisamtal. Über die Gewährung der Sozialermäßigung entscheidet die Schulleitung.

Begabtenförderung

Bei überdurchschnittlichen Leistungen des Schülers / der Schülerin können auf Antrag Gebührenermäßigungen gewährt werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft.

Musikvereinsermäßigung

Bei Schüler:innen, die in einem Dreisamtäler Musikverein als aktives Mitglied musizieren, wird eine Gebührenermäßigung für den Instrumentalunterricht von 10% gewährt. Kreuzen Sie auf dem Anmeldeformular die "Musikvereinsermäßigung" an, und lassen Sie den Verein im entsprechenden Feld abstempeln und unterschreiben.