Ermäßigungen
Ermäßigung der Unterrichtsgebühren
Ermäßigungen der Unterrichtsgebühren müssen jeweils zum Beginn des Schuljahres (spätestens bis 31.12.) vom gesetzlichen Vertreter des Schülers beim Schulleiter schriftlich beantragt und begründet werden. Die Gewährung einer Ermäßigung kann von der Leistung des Schülers abhängig gemacht werden. In Sonderfällen kann die Schulleitung die Gebühren variabel gestalten.
Geschwisterermäßigung
Für mehrere Geschwister, die zum Unterricht angemeldet wurden, sind ermäßigte Unterrichtsgebühren zu zahlen. Bei Anmeldung von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind Ermäßigung nach der nächsten Stufe. Die Geschwisterermäßigung wird ohne Antrag gewährt.
Stufe 1 | 2. Kind 10 % |
Stufe 2 | 3. Kind 25 % |
Stufe 3 | ab 4. Kind 50 % |
Mehrfachermäßigung
Belegt ein Schüler ein zweites bzw. weitere Instrumentalfächer so ermäßigen sich die Unterrichtsgebühren für dieses und jedes weitere Fach um 10 %.
Sozialermäßigung
Zur Vermeidung sozialer Härten können Gebührenermäßigungen auf Antrag gewährt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über den Erhalt der Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Sie beim Landratsamt oder Jobcenter beantragen können. Bei Vorliegen dieses Nachweises gewähren wir eine Sozialermäßigung in Höhe von 33% der Unterrichtsgebühren für ein Instrumentalfach oder Gesang á 30 Minuten. Bei Wegfall der Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungspakets entfällt auch die Sozialermäßigung der JMS Dreisamtal. Über die Gewährung der Sozialermäßigung entscheidet die Schulleitung.
Begabtenförderung
Bei überdurchschnittlichen Leistungen des Schülers können auf Antrag Gebührenermäßigungen gewährt werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer.
Musikvereinsermäßigung
Bei Schülerinnen und Schülern, die in einem Dreisamtäler Musikverein spielen und dort Mitglied sind, wird eine Gebührenermäßigung für den Instrumentalunterrucht um 10% gewährt. Kreuzen Sie auf dem Anmeldeformular "Musikvereinsermäßigung" an, und lassen Sie den Verein im entsprechenden Feld abstempeln und unterschreiben.