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An-/
Abmeldung

Anmeldung online

Das Anmeldeformular finden Sie unten auf dieser Seite. Füllen Sie es bitte vollständig aus.

Das Musikschuljahr beginnt jedes Jahr am 1. Oktober und endet zum 30. September. Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht erfolgen in der Regel rechtzeitig vor dem Beginn eines Schuljahres. Doch ist auch eine Unterrichtsaufnahme bzw. eine Ummeldung innerhalb des Jahres nach Absprache und den geltenden Regularien möglich.

Häufige Fragen zur Anmeldung

Einzelne Probestunde?

Die Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. bietet prinzipiell keine einzelnen Probestunden an.
Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des ersten Unterrichtsmonats können die Unterrichtseinheiten aber anteilig berechnet werden (siehe folgend: "Probemonat").


Probemonat

Der erste Monat eines angemeldeten Unterrichts gilt immer als entgeltpflichtiger Probemonat. Innerhalb dieses Probemonats hat man Anspruch auf 3 Unterrichtseinheiten. Von dem Schüler / der Schülerin zu verantwortende Unterrichts-Ausfälle gelten als gehaltene Einheiten (ebenso bei Erwachsenen).
Erweist sich der gewählte Unterricht für den Schüler / die Schülerin (ebenso Erwachsene) als ungeeignet, kann der Probemonat nach jeder der ersten 3 Unterrichtseinheiten durch schriftliche Kündigung beendet werden. Als Stichtag gilt der Eingang der Kündigung im Büro der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V.
Die Unterrichtsentgelte werden bei vorzeitiger Kündigung anteilig berechnet:
nach der ersten Einheit mit 33%, nach der zweiten Einheit mit 66% und nach der dritten Einheit mit 100% des jeweiligen Monatsentgelts.


Anmeldung zum Unterricht

Bitte melden Sie sich über das entsprechende Anmeldeformular (siehe unten) zum Unterricht an der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. an.
Nach Eingang und Bearbeitung der Anmeldung im Sekretariat wird die entsprechende Fachbereichsleitung intern eine Lehrkraft zuteilen. Die zugeteilte Lehrkraft wird daraufhin zur Vereinbarung eines Unterrichtstermins mit Ihnen in Kontakt treten. Der Unterricht startet immer (erst) zu Beginn des auf den Anmeldemonat folgenden Monats und wird selbstverständlich auch erst ab dann berechnet.
Sollten Sie feststellen, dass der angemeldete Unterricht für Sie bzw. Ihr Kind doch nicht passt, besteht zum Ende des ersten Unterrichtsmonats ein Sonderkündigungsrecht. Dazu benötigen wir eine schriftliche Kündigung bzw. eine Kündigung online (siehe unten, Angabe im Formular "Kündigung").


Weitere Fragen?

Gerne können Sie sich jederzeit an uns wenden und mit uns Kontakt aufnehmen.