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Sozialermäßigung

Zur Vermeidung sozialer Härten können Gebühren-Ermäßigungen auf Antrag gewährt werden. Voraussetzung ist der Nachweis über den Erhalt von Leistungen für Bildung und Teilhabe, welche Sie beim Landratsamt oder Jobcenter beantragen können. Bei Vorliegen eines Nachweises gewähren wir eine Sozialermäßigung in Höhe von 33% der Unterrichtsgebühren für ein Instrumentalfach oder Gesang à 30 Minuten. Bei Wegfall der Voraussetzungen für den Erhalt des Bildungspakets entfällt auch die Sozialermäßigung der JMS Dreisamtal. Über die Gewährung der Sozialermäßigung entscheidet die Schulleitung.