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Abmeldung

Krankheitsregelung

Bei Krankheit der Lehrkraft

Bei Erkrankung einer Lehrkraft sind ausgefallene Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Der Unterricht wird nach Möglichkeit nachgeholt. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin besteht nicht.
Bei Unterrichtsausfall mit mehr als drei Unterrichtsstunden in Folge, wird ab dem 4. Mal der Unterricht rückvergütet bzw. verrechnet. Das heißt z.B.: fällt der Unterricht fünf Mal in Folge aus, werden die 4.und 5.Stunde erstattet. Die Berechnung erfolgt bei angefangenen Monaten mit 1/4 der Monatsgebühr pro Unterrichtsstunde. Ganze Monate werden komplett erstattet. Über eine Sonderregelung im besonderen Härtefall entscheidet die Schulleitung.

Bei Krankheit des Schülers

Der ausgefallene Unterricht ist gebührenpflichtig.
Bei Unterrichtsausfall mit mehr als drei Unterrichtsstunden in Folge gilt die obige Regelung, wenn der Unterrichtsausfall durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Wir hoffen, die obige Regelung nicht anwenden zu müssen, da ein regelmäßiger Unterricht wichtiger Bestandteil für die musikalische Förderung Ihres Kindes ist.