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Schul- und Benutzungsordnung der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V.

Diese Schul- und Benutzungsordnung ist ab dem 1. April 2022 gültig und ersetzt alle bisherigen Schul- und Benutzungsordnungen

Im Folgenden finden Sie wesentliche Punkte der neuen Schul- und Benutzungsordnung. Die komplette Ordnung können Sie über als pdf-Datei downloaden. Den Link finden Sie am Ende der Seite.

§1 Aufgabe

Öffentliche Musikschulen sind Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie sind kommunal verantwortete Einrichtungen mit bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitischen Aufgaben. Musikschulen sind Orte des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, Orte der Kunst und der Kultur und Orte für Bildung und Begegnung. In der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen voneinander.
Die öffentliche Musikschule legt mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine lebenslange Beschäftigung mit Musik. Sie eröffnet ihren Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten zum qualitätvollen gemeinschaftlichen Musizieren in der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V., in der allgemeinbildenden Schule, in der Familie oder in den vielfältigen Formen des. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihres musikalischen Bildungsganges umfassend beraten. Besonders Begabte erhalten eine spezielle Förderung, die auch die Vorbereitung auf ein musikalisches Berufsstudium umfassen kann.

§4 Instrumental- und Vokalunterricht

1. In den Instrumental-/Vokalunterricht werden aufgenommen
- Kinder: Der Besuch der Elementarfächer/Grundfächer ist wünschenswert als Voraussetzung für den nachfolgenden Instrumental- oder Vokalunterricht.
- Jugendliche und Erwachsene.

2. Der Unterricht erstreckt sich auf die von der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. angebotenen Instrumental- und Vokalfächer aus den Fachbereichen:
- Fachbereich I: Musikalische Früherziehung & Blockflöte
- Fachbereich II: Streich- und Zupfinstrumente
- Fachbereich III: Blech- und Holzblasinstrumente, Schlaginstrumente
- Fachbereich IV: Tasteninstrumente & Gesang

3. Der Unterricht wird in Gruppen- oder als Einzelunterricht erteilt. Die Gruppen sollen nach Alter und Vorbildung so zusammengesetzt sein, dass die besonderen Qualitäten des Gruppenunterrichts genutzt werden können. Über die Einteilung sowie über erforderliche Änderungen während des Schuljahres entscheidet die Schulleitung.

§5 Ensemblefächer

Ensemblefächer dienen dem Musizieren in der Gemeinschaft. Sie sind in allen Leistungsstufen integraler Bestandteil des ganzheitlichen Bildungskonzepts der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V.. Kontinuierliche Ensemblearbeit bildet mit dem Unterricht im Instrumental- bzw. Vokalfach eine aufeinander abgestimmte Einheit und gehört daher zum verbindlichen Unterrichtsangebot der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. Über die Einteilung zum Ensembleunterricht entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit der Fachlehrkraft.

§6 Ergänzungsfächer

Ergänzungsfächer sind zum einen kontinuierliche Unterrichtsfächer zur inhaltlichen Bereicherung des instrumentalen und vokalen Bildungsangebots, insbesondere Gehörbildung / Musiklehre/ Theorie. Zum andern stellen sie auch eine Ergänzung des Musikschulangebotes dar. Über die Einteilung zum Ergänzungsunterricht entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit der Fachlehrkraft.

§7 Begabtenförderung/ Studienvorbereitende Ausbildung

1. Die Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. bietet besonders interessierten und begabten Schülern eine vertiefte Musikbildung. Darüber hinaus bereitet sie durch eine studienvorbereitendende Ausbildung auf die Aufnahmeprüfung an einer Ausbildungsstätte für Musikberufe vor.

2. Interessenten können nur aufgrund einer Beurteilung in die Begabtenförderung oder die studienvorbereitende Ausbildung aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung.

3. Der Unterricht in der Begabtenförderung wird zu einem ermäßigten Beitragssatz angeboten. Über die Aufnahme in die Begabtenförderung entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit den Fachlehrkräften nach schriftlichem Antrag der Erziehungsberechtigten.

4. Die Pflichtbelegung in der studienvorbereitenden Ausbildung umfasst mindestens vier Wochenstunden mit folgender Fächerkombination:
- Vokal-/Instrumentalunterricht: 2 Wochenstunden Einzelunterricht im Hauptfach bzw. im Haupt- und Nebenfach
- Ensemblefach: 1 Wochenstunde
- Gehörbildung/Musiklehre/Musiktheorie: 1 Wochenstunde

5. Über den Ausschluss aus der Begabtenförderung oder studienvorbereitenden Ausbildung entscheidet die Schulleitung nach Anhörung der Fachlehrkräfte und der Erziehungsberechtigten bzw. Betroffenen.

§8 Kooperationen

Die Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. kooperiert mit Partnern in der Kommunalen Bildungslandschaft, insbesondere mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie mit weiteren Kooperationspartnern wie z. B. Musikvereinen, Kirchengemeinden, Ausbildungsstätten oder Berufsorchestern. Kooperationen gründen sich auf vertragliche Vereinbarungen mit den Bildungspartnern.

§10 Schuljahr

Das Schuljahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des darauffolgenden Jahres. Das Schuljahr ist in zwei Schulhalbjahre unterteilt, das erste Schulhalbjahr endet am 31. März des darauffolgenden Jahres.
Die Feriendauer und die unterrichtsfreien Feiertage richten sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen.
Sonderregelungen zur unterrichtsfreien Zeit der allgemeinbildenden Schulen (z.B. Hitzefrei) finden nicht automatisch in der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. Anwendung. Sie sind seitens der Musikschulleitung gesondert zu erlassen.
Jede(r) SchülerIn hat während des Schuljahres Anspruch auf 37 Unterrichtsstunden seines gewählten kostenpflichtigen Angebotes. Eine Ausnahme davon bilden Projekte.

§12 Anmeldung/ Aufnahme

Anmeldungen sind schriftlich an die Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. zu richten (Formblatt). Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Anmeldungen werden erst durch die Bestätigung der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. und Beginn des Unterrichts rechtswirksam. Eine Aufnahme außerhalb des Schuljahrbeginns ist nur mit Zustimmung der Musikschulleitung möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. gegeben sind.
Besondere Wünsche bei der Zuteilung der SchülerInnen zu den Lehrkräften werden nach Möglichkeit in Absprache mit Fachbereichsleitung und der jeweiligen Lehrkraft berücksichtigt.
Es besteht kein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. Über die Zuteilung der Lehrkräfte entscheidet die Leitung der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. im Benehmen mit den FachbereichsleiterInnen.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

§13 Daten/ Datenschutz

Die Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. erhebt nur Daten, die sie für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Die Daten werden nur für diese Aufgaben verwendet. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden hierbei beachtet. Mit der Anmeldung wird die Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Daten erteilt.

§14 Beendigung des Unterrichtsverhältnisses

Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Schuljahresende am 30. September bzw. zum Ende des Schulhalbjahres am 31. März möglich. Sie müssen der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. spätestens vier Wochen vor Schuljahres- bzw. Schulhalbjahresende schriftlich zugehen.
Während des Schuljahres kann der Schüler nur aus wichtigem Grund (z.B. Wegzug, nachweislich schwerwiegende Erkrankung) den Unterrichtsvertrag kündigen. Diese Form der außerordentlichen Kündigung wird erst nach Zustimmung und Bestätigung der Schulleitung rechtswirksam.
Die Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. kann aus zwingenden Gründen oder bei Verstößen gegen diese Schulordnung / Benutzungsordnung nach Rücksprache mit dem Schüler bzw. den gesetzlichen Vertretern das Unterrichtsverhältnis vorzeitig beenden oder unterbrechen.

§16 Unterrichtsausfall

Unterrichtsstunden, welche durch unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden vor- bzw. nachgegeben. Kann der Unterricht bei Erkrankung der Lehrkraft nicht nachgeholt oder vertreten werden, entsteht ab der vierten Stunde im laufenden Musikschuljahr ein Erstattungsanspruch. Näheres regelt die Gebührenordnung der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V.

§17 Unterrichtsstätten

Der Unterricht findet ausschließlich in den von der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. zugewiesenen Räumen statt. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Unterrichts in einer bestimmten Unterrichtsstätte, Unterrichtsform oder durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Der Unterricht der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Online-Angebote können diesen ergänzen.
In Zeiten von Schließungen aufgrund von Rechtsverordnung oder behördlicher Anordnung kann der Unterricht durch digitale Technologien im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgen. Die Art der Technologie und Plattformen, die in Online-Formaten / Online-Angeboten der Jugendmusikschule Dreisamtal e.V. zum Einsatz kommt, liegt ausschließlich in der Entscheidungshoheit der Musik- und Kunstschule. Es liegt in der Verantwortung der NutzerInnen bzw. der Erziehungsberechtigten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese digitalen Technologien genutzt werden können.

§18 Aufsicht

Eine Aufsicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.

Download der Schul- und Benutzungsordnung